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Haushaltsrede 2017 - Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren!

Winston Churchill hat gesagt:
Eine gute Rede ist eine Ansprache, die das Thema erschöpft, aber keineswegs die Zuhörer.


Wenn die Fraktion als vierte zur Haushaltsrede ansetzt ist die Gefahr groß, schon erschöpfte Zuhörer und Zuhörerinnen vorzufinden. Ich werde mir Mühe geben diesen Zustand nicht zu verstärken.
Zunächst sei ein kurzer Rückblick auf 2016 gestattet: Es musste ein Nachtragshaushalt gestrickt werden, um den Landkreis finanziell handlungsfähig zu halten, weil es die Mehrheit des Kreistages bei der Haushaltsverabschiedung nicht für wichtig hielt die Kreisumlage im Rahmen der Haushaltsberatung entsprechend zu erhöhen, damit der Landkreis eine auskömmliche Finanzierung hat. Die Kreisumlage wurde auf Druck des Regierungspräsidiums auf 31% angehoben.

Die klare Ansage des Regierungspräsidiums lautete und so lautet sie noch: Konsolidierung, Liquiditätsverbesserung und Verschuldungsabbau.
Auf das Zahlenwerk möchte ich im Folgenden nicht detailliert eingehen, weil ich davon ausgehe, dass dies von meinen Vorrednern bereits ausführlich geschehen ist.


Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2016 und die damit verbundene Verbesserung der Liquidität auf -2,4 Millionen € und die zu erwartende weitere Verbesserung bis zum Jahresende 2017 auf +3 Mio.€ sorgt für eine gewisse Entspannung. Es fehlen aber damit noch immer 5 Mio.€ bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestliquidität.
Mit einer in diesem Haushaltsjahr vorgeschlagenen Erhöhung der Kreisumlage auf 32% kann ein erneutes finanzielles Desaster zwar vermieden werden, das Risiko, einen zu schwach ausgestatteten Kreishaushalt zu haben, bleibt aber bestehen.
Mit dem Wissen, dass für das Schulzentrum in Ettlingen im neuen Haushaltsjahr 9 Mio. €, 3,5 Mio. € mehr als im vergangenen Jahr gebraucht werden und der Tatsache, dass verschiedene Ausgabenposten geschoben werden, erscheint uns diese Erhöhung der Kreisumlage nicht ausreichend.
Insbesondere werden auch die benötigten Gelder für Instandhaltungsmaßnahmen für die Kreisstraßen nicht im erforderlichen Umfang in den Haushalt aufgenommen (1,5 statt 3 Mio. €), und auch die Kosten in der Eingliederungshilfe, die durch gesetzliche änderungen eine Steigerung erfahren werden, sind nicht genau abzuschätzen und können durchaus höher ausfallen als geplant.
Darüber hinaus soll der barrierefreie Ausbau der Haltepunkte des ÖPNV weiter vorangehen und so macht es unserer Meinung nach keinen Sinn eine Kreisumlage zu beschließen, die uns weiter in finanzielle Schieflage bringen wird.
Das Thema Schuldenabbau, bei einer Verschuldung von 116, 7 Mio. € sei hier wenigstens erwähnt, auch wenn ein Abbau mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht zu machen ist.
Wir beantragen folgerichtig die Kreisumlage um 1,5 Punkte auf 32,5 Punkte anzuheben.
Begründet auch damit, dass wir die von uns beantragten Freiwilligkeitleistungen des Kreises im Bereich der Jugendhilfe finanziert sehen möchten.

Haushalt Mensch und Gesellschaft
Jugend:
Im Bereich der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe werden seit einigen Jahren steigende Kosten beklagt. Diese begründen sich größtenteils durch Gesetzesänderungen und gestiegene Fallzahlen. Insbesondere ist der Anteil der Kosten für die Schulbegleitung im Rahmen der Jugendhilfe zu nennen, der für den Landkreis bei 84% liegt.
Deutlich wurde, dass es für speziell gelagerte schwierige Jugendhilfefälle, die eine vollstationäre Unterbringung notwendig machen (§35a) an einer geeigneten Einrichtung in der Region fehlt.
Hier sind Anstrengungen erforderlich in Zusammenarbeit mit den übrigen kommunal Verantwortlichen einen Träger zu finden der ein Angebot für eine Einrichtung, mit wohnortnaher Unterbringung macht, und so auch den Kontakt der Eltern mit ihren Kindern erleichtert Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes wird, sollte sie im März verabschiedet werden, ebenfalls zu Kostensteigerungen führen. (1,1 Mio. €)
Der Einfluss auf diese Kostensteigerungen, den die Kreisverwaltung nehmen kann, ist äußerst gering.
Das Einfordern von Kostenersatz bei Leistungen, die aufgrund von politischen Beschlüssen zusätzlich auf die unteren Verwaltungsebenen zukommen, ist die einzige Möglichkeit, die von Seiten des Landkreises Karlsruhe genutzt werden kann, was auch passiert.
Darüber hinaus ist eine Einflussnahme auf die steigenden Kosten nicht möglich.
Für uns heißt das, die finanzielle Ausstattung des Kreises so zu gestalten, dass genügend Geld für diese gesellschaftlich wichtigen Aufgabengebiete in der Kreiskasse vorhanden ist.

Freiwilligkeitsleistungen im Jugendhilfe- und Sozialhaushalt
Mehrere Sitzungen waren angesetzt, um Einsparvorschläge zu finden und über die von Seiten der Kreisverwaltung dargelegten Vorschläge zu diskutieren.
Einige der Kürzungen können wir mittragen, haben aber Bedenken bei den Punkten Jugendfreizeitstätten Familienzentren und bei der Schulsozialarbeit.
1. Jugendfreizeitstätten
Wir beantragen, die Zuschüsse an die Gemeinden zur Förderung von Jugendfreizeitstätten in Höhe von 335T€ für das Jahr 2017 in den Kreishaushalt aufzunehmen.

Begründung:
Die Offene Jugendarbeit, die in den Jugendfreizeitstätten angeboten wird, hat unserer Meinung nach einen wichtigen präventiven Einfluss auf die gesunde Entwicklung von Jugendlichen. Diese Arbeit wird mit einem Zuschuss des Landkreises bisher unterstützt, insbesondere um die Qualitätsstandards bei Personalausstattung und Angebotstruktur zu erhalten.
Ohne die Zuschüsse des Landkreises werden die Gemeinden die erreichten Standards nicht alle halten können.
Die Ausgleichsfunktion des Kreises, der Gemeinden unterstützt, die übergreifende Aufgaben übernehmen, ist hierbei zu sehen, da Jugendliche aus verschiedenen Gemeinden die vorhandenen Einrichtungen nutzen.

2. Familienzentren
Wir beantragen ebenfalls die Zuschüsse zur Förderung von Familienzentren in Höhe von 75T€ für das Jahr 2017 in den Kreishaushalt aufzunehmen.
Begründung:
Sie leisten auf weitgehend ehrenamtlicher Basis einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien vor Ort. Der Zugang zu Gruppenangeboten, frühen Hilfen, Vorträgen zu Erziehungsthemen und offenen Angeboten wird in diesen Zentren ermöglicht und gebündelt.
Der Landkreis hatte die Einrichtung dieser Zentren angeschoben und, wenn der Betrag für das einzelne Zentrum auch gering erscheinen mag, gefährdet der Wegfall des Zuschusses doch eine Reihe von Einrichtungen.
Die geplanten änderungen des Sozialgesetzbuches VIII hin zu einer stärkeren Sozialraumorientierung sind zwar noch nicht Gesetz. Sollten sie aber kommen, müssten genau diese Strukturen, wie Familienzentren in den Kommunen (wieder)aufgebaut werden.

3. Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen im Landkreis
Wir stimmen dem erarbeiteten Kompromissvorschlag im Bezug auf die weitere Förderung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen zu, obwohl wir die Deckelung der Zuschüsse auf 250T € so nicht für richtig halten.
Wünschenswert wäre nach wie vor die Gesamtfördersumme von 404T€ wieder in den Haushalt aufzunehmen.

Zusammenfassend möchten wir feststellen, dass die Bezuschussung der oben angeführten Einrichtungen in der Vergangenheit durch eine Mehrheit des Kreistages gebilligt wurde.
Die damaligen überlegungen haben sich wahrscheinlich nicht sonderlich von der oben angeführten Argumentation unterschieden.
Eine Haushaltslage zum Anlass zu nehmen diese Zuschüsse zu streichen halten wir, mit Ausnahme der Kompromisslösung im Bereich der Schulsozialarbeit für nicht vertretbar Soziales

Suchthilfe im Landkreis:
Der Landkreis Karlsruhe hat sich in der Vergangenheit insbesondere im Bereich der Suchtprävention stark positioniert.
Dies wird von uns positiv wahrgenommen und gewürdigt. Gerade in der Zusammenarbeit im Suchthilfenetzwerk ist es gelungen wichtige Projekte anzustoßen und umzusetzen, wie beispielsweise Beratungsstunden für Menschen mit Essstörungen in Bruchsal.
Nach langen Jahren einer mangelhaften Versorgung der Substitutionspatienten im nördlichen Landkreis schien die Einrichtung einer Schwerpunktpraxis in Bruchsal endlich dauerhaft Entlastung zu bringen.
Leider ist diese Praxis nach knapp drei Jahren wieder geschlossen worden, sodass im Zusammenhang mit der altersbedingten Schließung weiterer kleiner Substitutionspraxen die Versorgung inzwischen zusammengebrochen ist.
Ein Aufleben der offenen Drogenszene, sowie die Zunahme von Beschaffungskriminalität sind Folgen dieser Versorgungsmängel.
Auch wenn es die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung ist dieser Patientengruppe medizinische Hilfe zukommen zu lassen, muss die Kreisverwaltung, insbesondere die Suchtbeauftragte, sich intensiv für die Einrichtung einer Ambulanz im nördlichen Landkreis einsetzen.
Die Fraktion möchte hier auch ihre Mithilfe bei Kontakten zum Sozialministerium anbieten.
Lösungen sind gefragt!!

Und noch eine weitere Problematik rückte ins Blickfeld: Alkoholprävention insbesondere im Hinblick auf schwangere Frauen. Neue Studien zeigen, dass in Deutschland jede vierte schwangere Frau mindestens einmal Alkohol in der Schwangerschaft zu sich genommen hat. Die Zahl der von alkoholbedingten Störungen betroffenen Kindern(15 von 10T Geburten) ist unserer Meinung nach alarmierend.
Hier regen wir an im Rahmen der Suchtprävention diese Gruppe mit einer gezielten Kampagne in den Blick zu nehmen und auf die Gefahren von Alkohol in der Schwangerschaft hinzuweisen.

Pflegestärkungsgesetz:
Die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II und III erfolgt im Jahr 2017 und wird finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt haben.
Auf die inhaltlichen Einzelheiten wollen wir nicht explizit eingehen, möchte aber betonen, dass wir die Ausrichtung des neuen Gesetzes hin zu einer Stärkung der ambulanten vor der stationären Versorgung grundsätzlich befürworten.

Wir sehen für den Landkreis einen Bedarf für jüngere Menschen mit Pflegebedürftigkeit. Wir regen an im Rahmen der Sozialplanung eine spezielle Einrichtung zu schaffen, die den Bedürfnissen von jüngeren pflegebedürftigen Menschen entgegen kommt.

Die Mehrbelastungen im Sozialhilfebereich durch diese Reform sind in ihrer Höhe noch schwer einzuschätzen. Im Kreishaushalt ist eine Erhöhung um 2,6 Mio. € auf 13,9 Mio. für das Jahr 2017 eingeplant. Ob diese Erhöhung reicht ist noch unklar.

Masterplan Asyl: Projekt Integration
2016 ist aufgrund zurückgehender Zahlen Entspannung im Bereich der Versorgung von Geflüchteten eingetreten.
14 geplante Gemeinschaftsunterkünfte werden in 2017 nicht mehr realisiert, da sie derzeit nicht mehr gebraucht werden. Die vorhandenen 3832 Plätze sind im Hinblick auf die derzeitigen Zahlen als ausreichend anzusehen.
Die Anschlussunterbringungsplätze werden in gesteigerter Anzahl benötigt werden. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, die für die Versorgung zuständig sind, funktioniert gut.
In einigen Fällen konnten schon Unterkünfte im Kombi-Modell zur Verfügung gestellt werden, die dann eine Nutzung als GU und als AU möglich machen. Die Betreuung der Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften und Anschlussunterbringungen ist uns ein Anliegen.
Insbesondere die Auslegung des § 18 Abs.2 FLüAG war strittig und wurde in einer Anfrage an das Sozialministerium dahingehend geklärt, dass keine Rechtspflicht der unteren Aufnahmebehörde, hier Landkreis, für die Betreuung in der Anschlussunterkunft gesehen wird.
Uns ist es wichtig, dass die Betreuung am übergang von GU zu AU dahingehend sichergestellt wird, dass die Geflüchteten so lange betreuende Unterstützung erhalten bis alle Existenz sichernden Angelegenheiten geregelt sind.
Die weltweite Flüchtlingsproblematik können wir von hier nicht beeinflussen. Die Aufgaben, die uns hier in unserem Landkreis gestellt wurden, haben wir gut gemeistert. Verwaltung, Kreistag und die vielen Ehrenamtlichen in den Gemeinden haben gut zusammen gearbeitet. Dank der sinkenden Zahlen ist es gelungen die schnell geschaffenen Strukturen zu festigen und die Versorgung aller sicherzustellen.
Der Landkreis hat 3 Personalstellen geschaffen, die als „Kümmerer" den übergang Schule-Beruf für junge Geflüchtete unterstützen sollen, obwohl es trotz Antragstellung keinen Landeszuschüsse für diese Stellen gab.
Die uns dargestellten Vermittlungszahlen zeigen die Erfolge bereits jetzt auf. (94 Vermittlungen in Praktika, 9 in Ausbildung und 9 in ausbildungsbegleitende Maßnahmen )
Unser Dank gilt allen am guten Gelingen des Projektes Integration von Flüchtlingen im Landkreis Karlsruhe Beteiligten, insbesondere denen, die sich ehrenamtlich schon lange engagieren.

Umwelt und Technik

ÖPNV
Die Betriebskosten des öPNV sind nach der erfolgten Abstimmung mit der AVG in einigermaßen ruhigem Fahrwasser. Wir werden in den kommenden Jahren im Rahmen der Preissteigerungen der Betriebsmittel und der Tariferhöhungen beim Personal mehr bezahlen müssen, aber hoffentlich keine weiteren unliebsamen überraschungen erleben.
Investiv stehen uns dagegen massive Ausgaben ins Haus. Die überschrift lautet Barrierefreiheit. Vorrangig geht es um die Bahnsteige der Stadtbahnhaltestellen, in Bretten aber auch um die Erreichbarkeit der Bahnsteige überhaupt - hier fehlen die Aufzüge. Aus unserer Sicht mangelt es derzeit etwas an einer vorausschauenden Koordination der anstehenden Baumaßnahmen. Kommunen und die AVG sind planerisch unterwegs und schmieden Pläne - der GVFG-Anteil des Landkreises wird dabei stillschweigend vorausgesetzt, obwohl in unserer mittelfristigen Finanzplanung nicht vorhanden. Hier muss einiges geordnet und es müssen sinnvolle Prioritäten festgelegt werden.
Als Spezialfall erweist sich die Strecke Bruchsal-Bretten. Dort brauchen wir - so die technische Botschaft von Seiten der AVG - jeweils eine geteilte Bahnsteighöhe: eine Hälfte des Bahnsteigs auf Höhe 55 cm für die Abellio-Züge, die ab 2019 dort unterwegs sind und die andere Hälfte auf Höhe 76 cm für die Züge der Rhein-Neckar-S-Bahn ab Bruchsal. Eine solche Teilung geht sehr wohl, wie man im Bahnhof Durlach besichtigen kann.

Abfallwirtschaft
Im Bereich der Abfallwirtschaft haben wir – immer vorausgesetzt der Bund lässt sich nicht neue Späße einfallen, darauf komme ich noch – eine klare Linie vor uns: Wir befinden uns in einer langen Phase konstanter Gebühren, die voraussichtlich noch bis einschließlich 2018 andauern wird. Im Hintergrund werden dabei die in früheren Jahren angehäuften Gebührenüberschüsse abgebaut – mit steigender Geschwindigkeit, denn die Kostenseite steht nicht still. Wenn wir für das Jahr 2019 die Gebühren grundsätzlich neu kalkulieren müssen, weil wir in die Unterdeckung geraten, schlagen wir GRüNEN Ihnen vor, die Jahresgebühr auf anteilig 60 % abzusenken und die Leerungsgebühren auf anteilig 40 % anzuheben. Wir wollen diesen zusätzlichen Anreiz zur Müllvermeidung.
 Ein weiteres Thema ist die Biotonne. Es ist nicht sicher, ob wir sie gänzlich von uns werden fernhalten können. Es gibt städtebauliche Situationen gerade in den größeren Städten und bei verdichteten Bauformen, wo einer Biotonne die Sinnhaftigkeit nicht ganz abgesprochen werden kann. Hier käme es darauf an, freiwillige Angebotsformen zu entwickeln und zu kalkulieren. Flächendeckend und mit Anschlusszwang sehen wir die Biotonne nicht.
Der Bund arbeitet an einem neuen Wertstoffgesetz – auf Ebene eines Referentenentwurfs. Darin sollen die privaten Entsorger Zugriff auf zusätzliche lukrativ zu vermarktende Wertstoffe erhalten. Eine solche Fehlentwicklung, gezimmert in einem SPD-geführten Ministerium ist befremdlich. Viele Landkreise laufen dagegen Sturm. Auch wir im Landkreis Karlsruhe sollten uns mit einer Resolution zu Wort melden. Einfluss kann man nur jetzt nehmen, nicht wenn der Gesetzentwurf fertig ist. Die Auffassung unserer Fraktion ist klipp und klar: Die gesamte Entsorgung gehört in die Hand der Kommunen, d.h. in die Hand der Stadt- und Landkreise. Die Rosinenpickerei zugunsten der privaten Entsorger muss abgewehrt werden.

Kreisstraßen

Zur Sanierung von Kreisstraßen sind im neuen Haushalt Gelder in Höhe von 1,5 Mio.€ eingestellt. Der tatsächliche Bedarf beläuft sich nach Angaben der Verwaltung auf 3 Mio €, die jedoch derzeit nicht finanziert werden können bzw. sollen. Diesen Sanierungsbedarf schieben wir vor uns her und werden in den kommenden Jahren mit steigenden Ausgaben konfrontiert sein.
Ein besonderes Augenmerk sollten wir auf die K3575 haben.
Nach wie vor ist die Fraktion der Grünen gegen den Bau der Straße. Da eine Straße erst geplant und dann gebaut werden kann sowie Gutachten erstellt werden müssen, sind wir ausdrücklich auch dagegen die Straße weiterhin zu planen. Die Kosten der Planung in Höhe von ca.3 Mio. € braucht der Landkreis an anderer Stelle dringender. Wir bestreiten damit nicht, dass es in Bad Schönborn zu viel Verkehr gibt, sondern wir sind der Meinung, dass der Trassenverlauf und auch die Kosten für diese Straße in keinem Verhältnis zum  Nutzen stehen. Laut den Aussagen des neu erstellten Verkehrsgutachtens liegt der Anteil des Durchgangsverkehrs maximal bei ca. 20 %. Mit dem Bau der Straße wird die durch den Ort führende B3 entlastet, aber durch den Neubau werden dann auch andere Anwohner wieder belastet, z. B. Das Blumenviertel in Langenbrücken. Wenn eine höhere Entlastung der B3 erreicht werden soll, dann kann das nur durch Rück- und Umbau der innerörtlichen B3 geschehen. Das ist nicht Aufgabe des Landkreises. Von daher unser Vorschlag: der Kreistag verabschiedet sich von dieser Straße.

Kreisumweltpreis Wir freuen uns, dass sich jedes Mal viele Gruppen für den Kreisumweltpreis bewerben. Ohne das vielseitige ehrenamtliche Engagement zum Schutz unserer Natur würde deren Zerstörung noch schneller voranschreiten.

Da die ökologische Landwirtschaft ohne den Einsatz von Pestiziden und künstlichen Düngemitteln auch einen wichtigen Beitrag in dieser Hinsicht leisten würde, regen wir an, dass vom Landwirtschaftsamt Informationsveranstaltungen organisiert werden, die den Landwirten Wege zur Umstellung auf ökolandbau aufzeigen. Die Förderung der Streuobstinitiative und des Landschaftserhaltungsverbands erachten wir als sehr sinnvoll.

CO2-freier Landkreis

In der Broschüre "zeozweifrei" steht, dass der Energieverbrauch der 32 Kommunen des Landkreises 12.250.000 MWh beträgt, jedoch sei es schon heute möglich, die Energieversorgung ganz ohne CO2 Emissionen sicher zu stellen durch Energieeinsparung und Umstieg auf erneuerbare Energien.
Wir sind sehr daran interessiert, dass der Landkreis auf diesem Weg zügig voranschreitet und werden alle diesbezüglich sinnvollen Vorhaben unterstützen.

Kliniken
Zu den Kliniken des Landkreises Karlsruhe: Die Krankenhauslandschaft in Deutschland ist seit vielen Jahren im Umbruch. Im Rahmen der Kostendämpfung wurden und werden von den jeweiligen Bundesregierungen ständig neue Reformen  auf den Weg gebracht, die letztendlich das Ziel hatten die steigenden Kosten in der Krankenhausversorgung zu stoppen und so eine Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge zu erreichen.
Die Bettenzahl soll reduziert werde, kleine Häuser vom „Markt“ genommen werden. Gab es 1991 noch 2411 Krankenhäuser mit 547.000 Betten, waren es 2012 noch 2017 Krankenhäuser mit 501.000 Betten. Kommunale und frei-gemeinnützige Häuser wurden deutlich abgebaut, privat-wirtschaftliche nehmen kräftig zu.
Vor diesem Hintergrund war die Entscheidung unsere Kliniken in die Holding zu überführen mit Sicherheit die einzig richtige. Mit großer Sicherheit hätte sich das Defizit aus dem laufenden Betrieb in Eigenregie deutlich nach oben bewegt. Die Umsetzung des medizinischen Konzepts im Rahmen des Einheitlichen Plankrankenhauses findet unsere volle Unterstützung.
Die bauliche Weiterentwicklung an beiden Standorten läuft nach Plan. In Bretten konnten wir Richtfest feiern.
Erfreulich war die Nachricht, dass der Neubau in Bretten und die Bauprojekte in Bruchsal mit einer Quote von ca. 60% vom Land gefördert wird. Das macht es möglich, einmalig den Kapitaldienst von 6 Millionen auf 5 Millionen zu reduzieren.

Was uns auch noch wichtig ist:
Bei der Personalentwicklung fällt uns auf, dass Frauen in Führungspositionen in der Kreisverwaltung Mangelware sind. Wir würden uns wünschen, dass diese Situation sich in Richtung auf mehr Frauen in Führungspositionen verbessert.

Dem vorgelegten Kreishaushalt können wir zustimmen, auch wenn wir es begrüßen würden, wenn unsere änderungsanträge eine Mehrheit im Gremium finden würden.
Dem Hauhaltsplan der Kreisstiftung „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“und der Stiftung „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“ stimmen wir zu.
Abschließend möchten wir uns bei Herrn Landrat Dr. Schnaudigel, der Kreisverwaltung und allen Kolleginnen und Kollegen des Kreistages für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken.
Jetzt müssen Sie als meine Zuhörerinnen und Zuhörer entscheiden, ob ich es geschafft habe sie nicht zu erschöpfen.

Es gilt das gesprochene Wort.
Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Ingeborg Brake-Zinecker

 

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