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Stellungnahme Kinderbetreuungskosten
Besonderen Kostenaufwand bilden in diesem Jahr die Bereiche Schule und Kinderbetreuung. Beides ist gewollt und aus unserer Sicht richtig.
Wir GRÜNE wollen einen Rechtsanspruch auf ganztägige frühkindliche Betreuung ab dem ersten Lebensjahr. Dazu sollen flächendeckend Kitas, Kindergärten und Ganztagsschulen eingerichtet werden. Laut Gesetz soll das Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen bis 2013 auf 33% ausgebaut werden. Das wären für die etwa 270 Kinder in unserer Gemeinde 90 Plätze. Eine schnellere Gangart als bisher ist deshalb in Weingarten erforderlich. Es kann daher nur im Interesse unserer Gemeinde sein, bestehende Einrichtungen bestmöglich zu unterstützen und das Entstehen von neuen Plätzen z.B. durch das Familienzentrum und privat-gewerbliche Träger zu fördern. Ganz klar wird im Kindergartengesetz auch der Bildungsauftrag formuliert, deshalb finanzielle Förderung nur nach Vorlage eines pädagogischen Konzeptes und ausreichendem, gut ausgebildetem Personal.
Wir wünschen uns noch weitere Verbesserungen für junge Familien/ Alleinerziehende. Deshalb haben wir den Antrag gestellt ein Kindergartenjahr für jedes Kind beitragsfrei zu stellen. Das wäre eine finanzielle Mehrbelastung unseres Gemeindehaushalts von etwas über 90.000 Euro pro Jahr. Wenn man auf die Mehreinnahmen der letzten Jahre im Haushalt unserer Gemeinde schaut - mitfinanziert auch durch Zuzüge junger Familien, Bautätigkeit, erhöhtes Steueraufkommen und gestiegene Schlüsselzuweisungen - durchaus finanzierbar. Unsere Gemeinde könnte damit ein weiteres Zeichen einer familienfreundlichen und zukunftsfähigen Kommune setzen.
Die Übergangsquote von der Grund in die Hauptschule ist seit Jahren rückläufig. Wir hätten uns deshalb einen Modellversuch mit einer benachbarten Realschule gewünscht, da ein mittlerer Bildungsabschluss für jeden in der heutigen Berufswelt einfach notwendig ist. Realschulen haben, auch bedingt durch "Rückläufer" aus den Gymnasien, einen enormen Schülerandrang zu bewältigen. Unserer Meinung nach wäre dies auch ein weiterer Baustein gewesen, den Standort Weingarten für Familien attraktiv zu gestalten. Da die strukturelle Entwicklung in der Schulpolitik nun mal ausschließlich beim Land liegt, werden wir die weiteren Rettungsversuche unserer Landesregierung beim Thema Hauptschulen mit Interesse beobachten.
Wir sind der Meinung, dass in der neu angelaufenen Ganztagsbetreuung Schule viele Chancen auf Förderung, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern stecken. Dies erfordert zusätzliches finanzielles Engagement unserer Gemeinde - von der Gestaltung eines ansprechenden Schulhofs, Mitfinanzierung von Sozialarbeit bis zum Umbau des E-Baus in eine Mensa. Damit hat sich auch bestätigt was wir seit Jahren gefordert hatten, nämlich den E-Bau freizuhalten ausschließlich für schulische Belange. Einige erinnern sich vielleicht noch an die Diskussionen über Kultur- und Vereinsräume.
Die Verschärfung der Wirtschaftskrise und das von Bund und Land aufgelegte Konjunkturpaket II machten es erforderlich, dass die Gemeinde einen Nachtragshaushalt verabschiedete. Investitionen in die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden (Dämmung Feuerwehrhaus und neue Fenster Schule) fanden natürlich als Beitrag zum Klimaschutz unsere vollste Zustimmung! Dieses Geld ist besser angelegt als eine Abwrackprämie, die heute zu Überstunden führt und morgen zu Kurzarbeit.
Investitionen in die Unterhaltung bestehender Straßen, Kanäle, Straßenbeleuchtung, das Thema Abwasserbeseitigung, Spielplätze, Sanierung Toilettenanlage Schule, Belange der Forstwirtschaft und der Feuerwehr waren und sind für uns unstrittig.
Die Grüne Liste Weingarten setzt sich seit Jahren für die maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich ein (Sparsamer Umgang mit Grund und Boden). Dies darf aber nicht zu Lasten von zusammenhängenden und dadurch ökologisch hochwertigen Flächen im Innenbereich gehen. Deshalb sprechen wir uns gegen eine Bebauung in der dritten Reihe mit Stich- und Verbindungsstrassen aus. Wir haben, wie auch die anderen Fraktionen im GR, nicht einer Bebauung der Breitwiesen zugestimmt. Die Breitwiesen sind seit Jahrzehnten im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen. Wie, wann und ob gebaut wird, wird ausschließlich durch die Aufstellung eines Bebauungsplans entschieden.
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