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Stellungnahme zu einer evt. Rebflurbereinigung Petersberg
Vorraussetzung für einen Antrag auf Flurneuordnung ist, dass eine deutliche Mehrheit der beteiligten Weingärtner die Durchführung von Flurneuordnungsmaßnahmen auch will. Sie müssen als Teilnehmergemeinschaft einerseits bereit sein die Finanzierung der Ausführung zu tragen, wenn auch nach Abzug der EU- Kofinanzierung, Landes- und evt. Gemeindezuschüssen. (Auch diese Mittel sind Steuergelder mit denen es gilt sorgsam umzugehen) Andererseits müssen sie auch ertragen, wie die Flächen den heutigen Erfordernissen angepasst werden, Wertermittlung, Zuteilung, Ausführung usw. Uns reicht es nicht aus, wenn die Rebflurneuordnung nur von 1 -2 Haupterwerbswinzern forciert wird.
Wir hätten auch gerne weitere Informationen über vereinfachte Bodenordnungsverfahren:
Freiwilliger Landtausch, freiwilliger Nutzungstausch oder die vereinfachte Flurbereinigung, sog. Regelflurneuordnung.
Ökologische Belange wie der Erhalt/Wiederherstellung von Trockenmauern im derzeitigen Umfang, Flächensicherung für Grünzüge usw. scheinen uns rechtlich nicht ausreichend abgesichert.
Wir sprechen uns deshalb gegen die geplante Rebflurbereinigung am Petersberg aus. Die Gemeinde sollte aber ganz deutlich die nach § 26 LLG bestehende Pflegepflicht durchsetzen. |